Geschäftsführer-Anstellungsvertrag leicht gemacht: Alles Wichtige auf einen Blick
ZUSAMMENFASSUNG:
1. Warum ein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag unverzichtbar ist: Definiert Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und schützt beide Vertragsparteien vor Missverständnissen.
2. Vertragsgegenstand und Aufgaben: Klare Regelungen zur Vertretungsbefugnis, Entscheidungsfreiheit und operativen Verantwortung.
3. Vergütung und sonstige Leistungen: Festgehalt, variable Vergütung, Sachleistungen und steuerliche Besonderheiten.
4. Haftung und Verantwortlichkeiten: Begrenzung der persönlichen Haftung und Möglichkeiten zur Absicherung.
5. Kündigung, Befristung und Abfindung: Wichtige Regelungen zur Vertragsbeendigung und Absicherung bei Kündigung.
6. Wettbewerbsverbot und Vertraulichkeit: Schutz des Unternehmens durch angemessene Klauseln.
7. Besonderheiten für Gesellschafter-Geschäftsführer: Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten.
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1. Warum ein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag unverzichtbar ist
Ein Geschäftsführer nimmt eine herausragende Stellung in einem Unternehmen ein. Er leitet, repräsentiert und vertritt die Gesellschaft und trägt maßgeblich zur Unternehmensentwicklung bei. Mit dieser Verantwortung gehen besondere Rechte und Pflichten einher, die im Anstellungsvertrag festgehalten werden müssen.
Ein gut gestalteter Vertrag definiert die genauen Rahmenbedingungen der Tätigkeit und schützt sowohl das Unternehmen als auch den Geschäftsführer vor Missverständnissen und rechtlichen Unsicherheiten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass Geschäftsführer im Regelfall nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen und somit besondere Vereinbarungen zu Kündigungsfristen und Abfindungen erforderlich sind.
2. Vertragsgegenstand und Aufgaben
Der Vertrag sollte die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers präzise festlegen. Dazu gehören unter anderem die Vertretungsbefugnis, strategische und operative Verantwortung sowie die Entscheidungsfreiheit im täglichen Geschäftsbetrieb. Es sollte zudem klar definiert sein, ob der Geschäftsführer alleine oder gemeinsam mit anderen Geschäftsführern handelt und ob bestimmte Entscheidungen der Zustimmung der Gesellschafter bedürfen. Eine genaue Aufgabenverteilung kann spätere Konflikte vermeiden.
3. Vergütung und sonstige Leistungen
Die Vergütung des Geschäftsführers besteht in der Regel aus mehreren Komponenten. Ein festes Grundgehalt bildet die Basis, ergänzt durch variable Vergütungsbestandteile wie Boni oder Tantiemen, die an Unternehmensziele geknüpft sind. Darüber hinaus können Sachleistungen wie ein Dienstwagen, betriebliche Altersvorsorge oder eine Beteiligung am Unternehmen vereinbart werden. Um spätere steuerliche Probleme oder Vorwürfe der verdeckten Gewinnausschüttung zu vermeiden, sollte die Vergütung sorgfältig dokumentiert und marktüblich gestaltet werden.
4. Haftung und Verantwortlichkeiten
Die Position des Geschäftsführers ist mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden. Fehlerhafte geschäftliche Entscheidungen, Verstöße gegen gesetzliche Pflichten oder Missachtung steuerlicher Vorschriften können zu persönlichen Haftungsansprüchen führen. Daher sollte der Vertrag klare Regelungen zur Haftungsbegrenzung enthalten und festlegen, in welchen Fällen der Geschäftsführer persönlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Zudem kann der Abschluss einer D&O-Versicherung sinnvoll sein, um finanzielle Risiken abzudecken.
5. Kündigung, Befristung und Abfindung
Da Geschäftsführer nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, sollten im Vertrag klare Kündigungsfristen vereinbart werden. In vielen Fällen werden befristete Verträge mit automatischer Verlängerung verwendet, um langfristige Planungssicherheit zu gewährleisten. Zusätzlich kann eine Abfindungsregelung sinnvoll sein, um das wirtschaftliche Risiko bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags zu minimieren.
6. Wettbewerbsverbot und Vertraulichkeit
Ein Geschäftsführer besitzt in der Regel tiefgehende Einblicke in die Geschäftsstrategien und internen Abläufe des Unternehmens. Um einen möglichen Missbrauch dieses Wissens zu verhindern, kann ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart werden. Dieses muss jedoch verhältnismäßig sein und in der Regel durch eine angemessene Karenzentschädigung ausgeglichen werden. Zudem sollte der Vertrag strenge Vertraulichkeitsklauseln enthalten, um den Schutz sensibler Unternehmensinformationen zu gewährleisten.
7. Besonderheiten für Gesellschafter-Geschäftsführer
Für Geschäftsführer, die gleichzeitig Gesellschafter des Unternehmens sind, gelten besondere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Insbesondere die Abgrenzung zwischen Geschäftsführergehalt und Gewinnausschüttung ist kritisch, da unangemessene Vergütungen als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden können. Zudem sind Gesellschafter-Geschäftsführer in vielen Fällen nicht sozialversicherungspflichtig, was bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden sollte.
Fazit: Klare Regelungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit
Ein sorgfältig ausgearbeiteter Geschäftsführer-Anstellungsvertrag stellt sicher, dass sowohl das Unternehmen als auch der Geschäftsführer ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Wichtige Themen wie Vergütung, Haftung, Kündigungsmodalitäten und Wettbewerbsverbote sollten detailliert geregelt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Mit einer gut strukturierten Vertragsgestaltung lässt sich eine vertrauensvolle und rechtssichere Zusammenarbeit gewährleisten.
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