Was ist ein Gesellschafterbeschluss?
Die Grundlagen: In einem Gesellschafterbeschluss verzichten die Gesellschafter auf alle gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Form- und Fristvorschriften für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung und halten eine solche Versammlung mit Unterschrift des Dokuments ab.
Abgrenzung: Im Gegensatz zur Gesellschafterversammlung erfordert der Gesellschafterbeschluss weder ein physisches noch ein virtuelles Treffen der Gesellschafter. Jedoch ist ein Gesellschafterbeschluss ohne die Unterschrift aller Gesellschafter bzw. ihrer Vertreter unwirksam.
Wozu brauche ich ein Gesellschafterbeschluss-Muster?
Erforderlichkeit: Ein Gesellschafterbeschluss ist zwingend erforderlich, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder vertraglich vereinbart wurde, beispielsweise in Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnung, Gesellschaftervereinbarung oder Geschäftsführer-Anstellungsvertrag.
Konsequenzen: Trifft die Geschäftsführung Unternehmensentscheidungen, für die ein Gesellschafterbeschluss zwingend erforderlich ist, ohne Gesellschafterbeschluss, kann sie von der Gesellschaft für diese Entscheidungen persönlich in Anspruch genommen werden. Außerdem können die Gesellschafter diese Entscheidungen anfechten und möglicherweise rückgängig machen lassen.
Wann brauche ich einen Gesellschafterbeschluss?
Feststellung des Jahresabschlusses: Die Gesellschafter eines kleinen Unternehmens müssen den Jahresabschluss innerhalb von elf Monaten nach Geschäftsjahresende feststellen. Festgestellt werden müssen lediglich der Bilanzstichtag des Jahresabschlusses und die Bilanzsumme.
Verwendung des Jahresergebnisses: Hat die Gesellschaft einen Gewinn erwirtschaftet, ist die Höhe des Gewinns zu beziffern und darüber zu entscheiden, ob dieser Gewinn voll ausgeschüttet, voll thesauriert oder teilweise ausgeschüttet und teilweise thesauriert wird. Hat die Gesellschaft einen Verlust erwirtschaftet, so ist dieser Verlust in die Zukunft auf neue Rechnung vorzutragen.
Entlastung der Geschäftsführung: Zusammen mit der Feststellung des Jahresabschlusses und der Verwendung des Jahresergebnisses entscheiden die Gesellschafter in der Regel einmal pro Jahr über die Entlastung der Geschäftsführung. Damit verzichten die Gesellschafter auf Ansprüche gegen die Geschäftsführung.
Wahl des Abschlussprüfers: Prüfungspflichtig wird ein Unternehmen, das zwei dieser drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen überschritten hat: 6 Mio. € Bilanzsumme, 12 Mio. € Umsatz, 50 Mitarbeiter. Dann müssen die Gesellschafter per Beschluss einen Prüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses festlegen.
Bestellung und Abberufung von Vertretern: Für die Bestellung und Abberufung von Vertretern wie Prokuristen oder Geschäftsführern ist ein Gesellschafterbeschluss erforderlich, soweit der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung trifft. Im Anschluss werden die bestellten Vertreter ins Handelsregister eingetragen und die abberufenen Vertreter aus dem Handelsregister gelöscht.
Sitzverlegung: Sobald eine Gesellschaft in eine andere Stadt zieht, muss sie den Gesellschafterbeschluss notariell beurkunden zu lassen, weil die Sitzverlegung eine Satzungsänderung darstellt. Für die anschließende Eintragung ins Handelsregister ist zudem eine notarielle Beglaubigung der Anmeldung zum Handelsregister erforderlich.
Erwerb einer Beteiligung: Möchte die Gesellschaft eine wesentliche Beteiligung an einer anderen Gesellschaft erwerben, so handelt es sich hierbei grundsätzlich um eine wichtige Entscheidung, für die ein Gesellschafterbeschluss erforderlich ist. Ausnahmsweise kann der Gesellschafterbeschluss entbehrlich sein, wenn die Beteiligung im Verhältnis zum Gesamtwert der Gesellschaft von geringer Bedeutung ist oder der Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vorsieht, dass für solche Entscheidungen kein Gesellschafterbeschluss erforderlich ist.
Zuzahlung in die Kapitalrücklage: Um das Eigenkapital der Gesellschaft aufzustocken, können sich einzelne oder mehrere Gesellschafter verpflichten, freiwillige Zuzahlungen in die Kapitalrücklage zu leisten, ohne Anteile an der Gesellschaft zu erwerben. Insbesondere bei Muttergesellschaften ist die freiwillige Zuzahlung ein beliebtes Mittel, um die Tochtergesellschaft mit frischem Eigenkapital zu versorgen.
Debt-Equity-Swap: Hat eine Muttergesellschaft Leistungen an ihre Tochtergesellschaft erbracht und dadurch Forderungen gegen diese erworben, entstehen dadurch Verbindlichkeiten auf Ebene der Tochtergesellschaft. Um die Überschuldung der Tochtergesellschaft zu vermeiden, kann die Muttergesellschaft die Forderungen gegen die Tochtergesellschaft in Eigenkapital umqualifizieren. Diesen Vorgang bezeichnet man als Debt-Equity-Swap, weil dadurch die Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft zu Eigenkapital werden. Vor dem Debt-Equity-Swap sollte aber abgeklärt werden, dass sich die Tochtergesellschaft nicht in einer Krise befindet. Ansonsten kann durch den Debt-Equity-Swap ein steuerpflichtiger Sanierungsgewinn entstehen.
Warum Docue?
Anpassbarkeit: Unser Gesellschafterbeschluss-Muster ist flexibel und kann an die spezifischen Anforderungen deiner Gesellschaft angepasst werden. So erhältst du ein maßgeschneidertes Dokument, das perfekt zu deiner Unternehmensentscheidung passt.
Rechtliche Sicherheit: Mit unserem Gesellschafterbeschluss-Muster stellst du sicher, dass deine Unternehmensentscheidung im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften steht. Dadurch minimierst du rechtliche Risiken und Konsequenzen.
Transparente Dokumentation: Wichtige Unternehmensentscheidungen erfordern eine klare Dokumentation. Unser Gesellschafterbeschluss-Muster unterstützt dich dabei, alle relevanten Informationen systematisch zu erfassen und zu dokumentieren.
Klare Kommunikation: Der Gesellschafterbeschluss kommuniziert interne Unternehmensentscheidungen nach außen und macht sie für externe Stakeholder nachvollziehbar.