Name für Unternehmen finden: Welche Firmennamen sind erlaubt?
ZUSAMMENFASSUNG: Zulässigkeit des Firmennamens
Was ist ein Firmenname? Offizielle Bezeichnung des Unternehmens und Abgrenzung zur Marke bzw. Domain.
Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten? Zur Kennzeichnung geeignet, Unterscheidungskraft und keine irreführenden Angaben.
Wie schütze ich meinen Firmennamen? Anmeldung der Marke durch Antrag beim DPMA.
Kann ich meinen Firmennamen ändern? Änderung durch Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses und Satzungsänderung möglich.
Registriere jetzt deine Firma: Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, Eintragung ins Handelsregister, Anmeldung bei den Behörden.
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1. Was ist ein Firmenname?
Definition: Ein Firmenname ist die offizielle Bezeichnung eines Unternehmens, unter der es im geschäftlichen Verkehr auftritt und im Handelsregister eingetragen ist. Er dient als eindeutiges Identifikationsmerkmal und repräsentiert das Unternehmen nach außen. Der Firmenname einer GmbH muss den Zusatz "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder die Abkürzung "GmbH" enthalten.
Abgrenzung: Der Firmenname ist nicht mit der Marke oder der Domain zu verwechseln. Während der Firmenname den rechtlichen Namen eines Unternehmens bezeichnet, dient die Marke zur Kennzeichnung von Produkten oder Dienstleistungen. Eine Domain hingegen ist die Adresse einer Website, die oft mit dem Firmennamen übereinstimmt, aber nicht rechtlich geschützt sein muss.
2. Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten?
Geeignetheit und Unterscheidungskraft: Ein Firmenname muss zur Kennzeichnung geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Das bedeutet, dass allgemeine Begriffe oder bloße Branchenbezeichnungen wie "Bäckerei GmbH" oder "IT-Dienstleister GmbH" unzureichend sind. Stattdessen sollte der Firmenname individuell und prägnant sein, wie zum Beispiel "Meisterbrot Bäckerei GmbH" oder "Innovix IT Solutions GmbH". Zusätzlich müssen Homophone – also gleich klingende Namen – vermieden werden, um Verwechslungen auszuschließen. Ein Unternehmen darf sich beispielsweise nicht "Meyer Consulting GmbH" nennen, wenn es bereits eine "Maier Consulting GmbH" gibt, selbst wenn die Schreibweise unterschiedlich ist.
Keine irreführenden Angaben: Ein Firmenname darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über wesentliche geschäftliche Verhältnisse irrezuführen. So darf ein Unternehmen beispielsweise nicht den Namen "Deutsche Premiumtechnik GmbH" wählen, wenn weder der Produktionssitz in Deutschland liegt noch eine besondere Qualität der Produkte nachgewiesen werden kann. Ebenso wäre der Name "Stadtwerke Hamburg GmbH" unzulässig, wenn keine Verbindung zu einem öffentlichen Träger besteht. Auch irreführende Angaben zur Größe, wie "Global Megacorp GmbH" für ein kleines Startup, oder übertriebene Bezeichnungen wie "High-Tech-World-Leader GmbH", die keinen Bezug zur tatsächlichen Geschäftstätigkeit haben, sind unzulässig. Buchstaben- und Zahlenkombinationen sowie Sonderzeichen wie "1234_AB_Corp GmbH" können ebenfalls problematisch sein.
Verfügbarkeit und IHK-Prüfung: Wenn du dir unsicher bist, ob ein geplanter Firmenname zulässig ist, kannst du die Industrie- und Handelskammer (IHK) mit einer Vorabprüfung beauftragen. Diese namensrechtliche Prüfung gibt dir erste Hinweise, bietet jedoch keine verbindliche Rechtssicherheit. Eine verlässliche Methode ist, im Handelsregister nach deinem gewünschten Namen zu suchen, um herauszufinden, ob er noch verfügbar ist. Die Abfrage im Handelsregister ist kostenlos. Außerdem solltest du prüfen, ob die zu deinem Firmennamen passende Domain für deine Website verfügbar ist. Dazu kannst du ganz einfach auf den Websites von Webhosting-Anbietern deine gewünschte Domain (z.B. gmbh-gründung.de) eingeben und prüfen, ob diese verfügbar ist.
3. Wie schütze ich meinen Firmennamen?
Anmeldung einer Marke: Die Eintragung eines Firmennamens ins Handelsregister ist zwar notwendig, bietet jedoch keinen umfassenden Schutz vor Nachahmern. Angenommen, du führst ein Unternehmen mit dem Namen „GreenTech GmbH“ und lässt es ins Handelsregister eintragen. Ohne Markenschutz könnte ein anderes Unternehmen unter demselben Namen Waren und Dienstleistungen an deine Kunden vertreiben. Eine eingetragene Marke bietet umfassenden Schutz vor solchen Konflikten.
Antrag beim DPMA: Um deinen Firmennamen als Marke zu schützen, musst du ihn beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen lassen. Den notwendigen Antrag kannst du online stellen. Voraussetzungen für die Registrierung sind unter anderem die Unterscheidbarkeit des Namens von bereits eingetragenen Marken sowie seine Schutzfähigkeit – der Name darf nicht rein beschreibend sein, z. B. „Bäckerei München“. Nach der Eintragung genießt der Markeninhaber exklusive Nutzungsrechte und kann gegen unbefugte Verwendung vorgehen.
4. Kann ich meinen Firmennamen ändern?
Notarielle Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses: Die Änderung des Firmennamens einer GmbH ist möglich, erfordert jedoch einige formale Schritte. Zunächst müssen die Gesellschafter der GmbH einem neuen Firmennamen zustimmen. Dies geschieht durch einen Gesellschafterbeschluss. Damit die Änderung rechtlich wirksam wird, muss der Gesellschafterbeschluss notariell beurkundet werden.
Satzungsänderung und Eintragung: Da der Firmenname ein wesentlicher Bestandteil der Satzung (oder auch Gesellschaftsvertrag) ist, führt die Namensänderung auch zu einer Satzungsänderung. Anschließend reicht der Notar den geänderten Gesellschaftsvertrag mit dem neuen Firmennamen zur Eintragung ins Handelsregister ein. Erst mit der Eintragung wird der neue Firmenname offiziell wirksam und darf im Geschäftsverkehr verwendet werden.
5. Registriere jetzt deine Firma
Beurkundung des Gesellschaftsvertrags: Der Weg zur eigenen Firma beginnt mit der Erstellung eines Gesellschaftsvertrags. Dieser Vertrag legt alle wichtigen Details deiner GmbH fest, wie den Firmennamen, den Sitz, den Geschäftszweck, das Stammkapital und die Rechte sowie Pflichten der Gesellschafter. Sobald der Vertrag fertig ist, musst du ihn von einem Notar beurkunden lassen. Die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass dein Gesellschaftsvertrag rechtsgültig ist.
Anmeldungen bei Behörden: Im nächsten Schritt wird deine Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen. Dafür übermittelt der Notar die erforderlichen Unterlagen an das zuständige Registergericht. Sobald die Eintragung erfolgt ist, erhält deine GmbH ihre rechtliche Existenz. Danach meldest du dich bei den zuständigen Behörden an, darunter das Finanzamt, die Gewerbebehörde und das Transparenzregister. Wenn du Mitarbeiter einstellen willst, musst du dich zudem bei der Berufsgenossenschaft und der Bundesagentur für Arbeit anmelden.
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Tags: Firma, Firmenname, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH gründen, Unterscheidungskraft, irreführende Angaben, Marke, Domain, Namensprüfung, Namensregistrierung, Industrie- und Handelskammer