Kündigungsfristen im Arbeitsrecht: So berechnest du sie richtig
ZUSAMMENFASSUNG: Leitfaden zur Berechnung der Kündigungsfristen
Was ist eine Kündigungsfrist? Die Zeitspanne zwischen der Kündigungserklärung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Gesetzliche Kündigungsfristen: Vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende für Arbeitnehmer. Verlängerte Fristen für Arbeitgeber bei längerer Betriebszugehörigkeit.
Abweichende Fristen im Arbeitsvertrag: Individuelle Vereinbarungen sind zulässig, dürfen aber die gesetzlichen Mindestfristen nicht unterschreiten.
Kündigungsfristen bei besonderen Arbeitsverhältnissen: Unterschiede bei befristeten Verträgen, in der Probezeit, bei Schwerbehinderung oder Kleinbetrieben.
Berechnung der Fristen: Start- und Endzeitpunkt der Kündigungsfrist, Sonderregelungen für Feiertage und Wochenenden.
Tipps zur Kündigungsfrist und Berechnung: Halte dich an diesen Ablauf
Fazit: Kündigungsfristen immer korrekt einhalten
Die passenden Vorlagen findest du hier:
1. Was ist eine Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Diese Frist sorgt dafür, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer ausreichend Zeit haben, sich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzubereiten. Während dieser Zeit bleibt der Arbeitnehmer grundsätzlich weiter in seinem Arbeitsverhältnis tätig, sofern keine Freistellung erfolgt.
2. Gesetzliche Kündigungsfristen im Überblick
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Die wichtigste gesetzliche Regelung zur Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber findet sich in § 622 BGB.
2.1. Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das bedeutet, dass eine Kündigung entweder zum 15. oder zum Monatsende wirksam werden kann, wenn sie mindestens vier Wochen vorher ausgesprochen wurde.
Beispiel:
Kündigung am 2. Mai: Das Arbeitsverhältnis endet zum 31. Mai.
Kündigung am 20. Mai: Das Arbeitsverhältnis endet zum 15. Juni.
2.2. Kündigungsfrist für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber gelten dieselben Kündigungsfristen, jedoch verlängern sich diese mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:
Bis 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats
Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit: 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats
Nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit: 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit: 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit: 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit: 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit: 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit: 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Diese gestaffelten Kündigungsfristen gelten jedoch nur für den Arbeitgeber und nicht für den Arbeitnehmer, wenn dies nicht zusätzlich im Arbeitsvertrag geregelt wurde.
3. Abweichende Fristen im Arbeitsvertrag
Im Arbeitsvertrag können individuelle Kündigungsfristen festgelegt werden, solange sie die gesetzlichen Mindestfristen nicht unterschreiten. Eine Verkürzung der Kündigungsfrist ist in der Regel nur möglich, wenn ein Tarifvertrag dies vorsieht. Häufig verlängern Arbeitsverträge die Kündigungsfrist auch für Arbeitnehmer, um eine längere Vorbereitungszeit zu gewährleisten.
Es ist wichtig, dass diese vertraglichen Kündigungsfristen klar und verständlich formuliert sind, um Missverständnisse zu vermeiden. Ist im Arbeitsvertrag keine individuelle Kündigungsfrist geregelt, gilt automatisch die gesetzliche Frist.
4. Sonderregelungen: Befristete Verträge, Probezeit, Schwerbehinderung
Bestimmte Arbeitsverhältnisse unterliegen Sonderregelungen hinsichtlich der Kündigungsfrist. Hier sind die wichtigsten Ausnahmen:
4.1. Befristete Arbeitsverträge
Bei befristeten Arbeitsverträgen ist eine ordentliche Kündigung nur dann möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf der Befristung. Sofern eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
4.2. Kündigungsfrist in der Probezeit
Während der Probezeit, die maximal sechs Monate betragen darf, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Diese verkürzte Kündigungsfrist soll beiden Parteien ermöglichen, die Zusammenarbeit schnell zu beenden, falls sie sich nicht bewährt.
4.3. Kündigungsfristen bei Schwerbehinderung
Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Vor der Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Auch wenn diese Zustimmung erteilt wird, gelten die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen. Eine Verkürzung der Frist durch den Arbeitsvertrag ist in diesem Fall nicht möglich.
4.4. Kündigungsfristen in Kleinbetrieben
In Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz nicht. Dennoch gelten auch hier die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB. Es ist jedoch möglich, kürzere Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, wenn dies ausdrücklich geregelt ist.
5. So berechnest du die Kündigungsfrist richtig
Die Berechnung der Kündigungsfrist ist entscheidend, um das genaue Ende des Arbeitsverhältnisses zu bestimmen. Hier sind die wichtigsten Schritte, die du beachten musst:
5.1. Zugang der Kündigung
Die Kündigungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung dem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber tatsächlich zugeht. Hierbei ist der Zugang der Kündigung entscheidend, nicht das Datum, an dem die Kündigung verfasst wurde.
Beispiel: Geht die Kündigung am 5. Juni zu, beginnt die Frist an diesem Tag und endet in der Regel vier Wochen später, also am 3. Juli (bei Arbeitnehmerkündigung) oder zum Monatsende, falls es eine Arbeitgeberkündigung nach längerer Betriebszugehörigkeit ist.
5.2. Fristende berechnen
Je nach Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder gesetzlichen Vorgaben endet die Frist entweder zum 15. eines Monats oder zum Ende eines Kalendermonats. Dies bedeutet, dass du das Enddatum des Arbeitsverhältnisses entsprechend dieser Regelung festlegen musst.
5.3. Sonderregelungen: Feiertage und Wochenenden
Fällt das Ende der Kündigungsfrist auf einen Feiertag oder ein Wochenende, verschiebt sich der letzte Arbeitstag in der Regel nicht. Das bedeutet, dass der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses auch auf einen Sonntag oder einen Feiertag fallen kann.
Beispiel: Endet die Kündigungsfrist am 30. April, aber der 30. April fällt auf einen Sonntag, dann bleibt das Ende der Kündigungsfrist der 30. April, und das Arbeitsverhältnis endet zu diesem Datum.
6. Tipps zur Kündigungsfrist und Berechnung
Fristen im Vertrag genau prüfen: Stelle sicher, dass die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag klar geregelt sind und den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen.
Kündigung rechtzeitig planen: Vor allem bei längeren Betriebszugehörigkeiten solltest du als Arbeitgeber ausreichend Vorlaufzeit einplanen, um die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten.
Freistellung während der Kündigungsfrist: Als Arbeitgeber hast du die Möglichkeit, den Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist freizustellen, insbesondere wenn dies im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Beachte hierbei jedoch, ob noch Resturlaub oder Überstunden zu berücksichtigen sind.
7. Fazit: Kündigungsfristen korrekt einhalten
Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist ein wichtiger Teil des Kündigungsprozesses. Sie sorgt für einen geordneten Übergang und vermeidet rechtliche Auseinandersetzungen. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber ist es entscheidend, die jeweiligen Fristen zu kennen und richtig zu berechnen. Mit einer klaren Regelung und Berücksichtigung aller Sonderfälle wie Probezeit oder Schwerbehinderung gelingt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtssicher und transparent.
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