Dienstvertrag oder Werkvertrag - 5 Tipps zur richtigen Auswahl
ZUSAMMENFASSUNG: Kriterien für die Auswahl der passenden Vorlage
Dienstvertrag: Geeignet für wiederkehrende Leistungen, bei denen der Leistungserbringer sein bloßes Bemühen schuldet.
Werkvertrag: Passend für einmalige Leistungen oder spezifische Endprodukte, bei denen der Leistungserbringer ein konkretes Ergebnis schuldet.
Grenzfälle: Manchmal überschneiden sich die Definitionen von Dienstleistungen und Werkleistungen.
Rahmenvertrag: Bietet Flexibilität, da er Elemente beider Vertragsarten abdeckt und Anpassungen im Einzelfall ermöglicht.
Vertragliche Risikoverteilung: Entscheidend ist, ob der Leistungserbringer (typisch für Werkverträge) oder der Leistungsempfänger (typisch für Dienstverträge) das Risiko trägt.
Die passenden Vorlagen findest du hier:
1. Ein Dienstvertrag passt bei wiederkehrenden Leistungen
Wiederkehrende Leistungen: Da es sich beim Dienstvertrag um ein Dauerschuldverhältnis handelt, schuldet der Erbringer der Dienstleistungen wiederkehrende Leistungen, entweder regelmäßig ab einem bestimmten Zeitpunkt oder unregelmäßig nach Bedarf oder einem festgelegten Zeitplan. Zum Beispiel erbringt eine Werbeagentur Dienstleistungen, wenn sie ihre Kunden bei verschiedenen Werbekampagnen wiederholt unterstützt.
Bestes Bemühen: Der Erbringer einer Dienstleistung schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern lediglich sein bestes Bemühen. Beispielsweise schuldet ein IT-Support-Dienstleister lediglich die Unterstützung bei IT-Anfragen innerhalb eines gewissen Zeitraums und nicht die Lösung der IT-Probleme.
Vergütung nach Zeitaufwand: Der Empfänger vergütet den Erbringer der Dienstleistung in der Regel nach Zeitaufwand, also pro Stunde, Tag, Woche oder Monat. Am Ende des Abrechnungszeitraums stellt der Erbringer dem Empfänger der Dienstleistung diesen Zeitaufwand in Rechnung. Zum Beispiel vergütet ein Unternehmen, das seine Mitarbeiter schulen lässt, den Schulungsanbieter für seinen in Rechnung gestellten Zeitaufwand.
Blogartikel: In diesem Artikel erkären wir dir, welche Klauseln in jeden Dienstvertrag gehören.
2. Ein Werkvertrag passt bei einmaliger Leistung oder Teilleistungen
Einmalige Leistung: Erbringt der Leistungserbringer verschiedene Teilleistungen, die auf die Herstellung eines Endprodukts nach den Wünschen des Leistungsempfängers abzielen, sind diese Leistungen als Werkleistungen zu qualifizieren. Beispielsweise erfüllt ein Softwareentwickler seine Leistungspflicht nicht durch bloßes Programmieren, sondern erst durch Entwicklung einer Individualsoftware nach den Bedürfnissen seines Kunden.
Konkreter Erfolg: Über sein Tätigwerden hinaus schuldet der Erbringer einer Werkleistung einen konkreten Erfolg. Zum Beispiel erbringt eine Reinigungsfirma Werkleistungen, weil sie nicht das bloße Saubermachen, sondern die Sauberkeit der Räumlichkeiten schuldet.
Pauschale Vergütung: Der Empfänger vergütet den Erbringer der Werkleistung in der Regel entweder pauschal nach Entgegennahme des hergestellten Endprodukts oder in Teilen nach Entgegennahme der jeweiligen hergestellten Teilprodukte. Beispielsweise erhält ein Softwareentwickler bei einem agilen Softwareentwicklungsprojekt nach jedem erfolgreich abgeschlossenen Sprint eine Teilvergütung.
3. Dienstvertrag oder Werkvertrag - bei Grenzfällen ist Vorsicht geboten
Einmalige Leistung und bestes Bemühen: Auch bei einer einmaligen Leistung kann ein bloßes Tätigwerden geschuldet sein. Zum Beispiel schuldet ein Steuerberater bei der Erstellung einer Steuererklärung nicht eine erfolgreiche Steuerrückerstattung, obwohl es sich um eine einmalige Leistung handelt. Vielmehr schuldet er lediglich die Beratungsleistung. Daher handelt es sich um einen Dienstvertrag.
Einmalige Leistung und Vergütung nach Zeitaufwand: Einmalige Leistungen müssen nicht pauschal vergütet werden, sondern können auch nach Zeitaufwand abgerechnet werden. Zum Beispiel kann eine Reinigungsfirma ihre Reinigungsleistungen im Rahmen eines Events nach einem Stundensatz abrechnen. Hierbei handelt es sich um einen Werkvertrag, weil die Reinigungsfirma die Sauberkeit der Eventlocation schuldet.
Wiederkehrende Leistungen und konkreter Erfolg: Wiederkehrende Leistungen können auch im Rahmen eines Werkvertrags geschuldet sein, wenn die Herstellung mehrerer Endprodukte geschuldet wird. Beispielsweise ist ein Werbevertrag als Werkvertrag zu qualifizieren, wenn konkrete Werbemaßnahmen wie Videos geschuldet werden.
Wiederkehrende Leistungen und pauschale Vergütung: Wiederkehrende Leistungen müssen nicht nach Zeitaufwand abgerechnet werden, sondern können auch pauschal vergütet werden. Beispielsweise kann mit einem Rechtsanwalt für die Vertretung in einem Rechtsstreit ein Pauschalpreis vereinbart werden. Hierbei handelt es sich um einen Dienstvertrag, weil der Rechtsanwalt die Vertretung im Rechtsstreit und nicht das Gewinnen des Rechtsstreits schuldet.
4. Ein Rahmenvertrag deckt Dienstleistungen und Werkleistungen ab
Rahmenvertrag bietet Flexibilität: Bist du dir nicht sicher, welcher Vertrag der richtige für dich ist, so empfiehlt sich ein Rahmenvertrag. Dieser Vertrag kann je nach Gestaltung sowohl werk- als auch dienstvertragliche Elemente enthalten. Zudem kannst du vom Rahmenvertrag durch Werk- oder Dienstverträge im Einzelfall abweichen.
Fälligkeit der Vergütung ist oft strittig: Meistens ist die Fälligkeit der Vergütung der Streitpunkt zwischen den Parteien. Handelt es sich um eine Werkleistung, so ist die Abnahme der Leistung erforderlich für die Fälligkeit der Vergütung. Bei einer Dienstleistung ist die Erbringung der Leistung ausreichend. Sind sich die Parteien in diesem Punkt nicht einig, bietet der Rahmenvertrag diesbezüglich Flexibilität.
5. Die vertragliche Risikoverteilung ist entscheidend
Finde die richtige Vorlage: Letztendlich ist die Risikoverteilung zwischen den Parteien entscheidend für die Wahl des Vertrags. Trägt der Leistungserbringer das Risiko, eine Leistung nicht vergütet zu bekommen, spricht das für einen Werkvertrag. Trägt hingegen der Leistungsempfänger das Risiko, eine nicht ordnungsgemäße Leistung vergüten zu müssen, spricht das für einen Dienstvertrag. Bei einer unterschiedlichen Risikoverteilung je nach Leistung bietet sich ein Rahmenvertrag an.
Beachte unsere Infoboxen: Unsere Vorlagen führen dich Schritt für Schritt durch die Erstellung des jeweiligen Rechtsdokuments. Um dich bei der richtigen Auswahl zu unterstützen, helfen dir unsere Infoboxen. Diese erklären dir den rechtlichen Hintergrund der jeweiligen Paragraphen und Klauseln. So kannst du einen Vertrag erstellen, der deinen Vorstellungen entspricht.
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Tags: Marketingvertrag, Servicevertrag, Schulungsvertrag, Softwareentwicklungsvertrag, Reinigungsvertrag, Steuerberatungsvertrag, Werbevertrag, Mandatsvertrag, Dienstvertrag oder Werkvertrag