Onlineshop AGB: Bestimme die Bedingungen für den Verkauf deiner Waren
ZUSAMMENFASSUNG: Tipps zur rechtlichen Sicherheit deines Onlineshops
Was sind AGB: Sie regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter eines Onlineshops und seinen Kunden.
Wozu brauchen Onlineshops AGB: Zur Gewährleistungsverkürzung, Haftungsbeschränkung und Wahrung von Verbraucherschutzrechten.
Für welche Konstellationen gelten die AGB: Gegenüber Verbraucher (B2C), Unternehmen (B2B) oder sowohl als auch.
Was sind die wichtigsten Klauseln: Lieferung & Warenverfügbarkeit, Eigentumsvorbehalt, Preise & Versandkosten, Zahlungsmodalitäten, Gewährleistung & Garantie, Haftung.
Vor welchen Rechtsrisiken schützen AGB: Schutz vor Unsicherheit über Vertragsschluss, Widerrufs- und Rückgaberechte sowie Zahlungsbedingungen und Verzug.
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1. Was sind AGB?
Definition: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter eines Onlineshops und seinen Kunden. Abweichende AGB der Kunden werden nicht anerkannt, wenn der Anbieter nicht ausdrücklich zustimmt. Sie können sich entweder an Verbraucher, Unternehmer oder sowohl Verbraucher als auch Unternehmer richten.
Regelungen: Die AGB eines Onlineshops regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und seinen Kunden, indem sie den Vertragsabschluss, die Lieferung und die Zahlungskonditionen festlegen. Sie definieren in B2C-Konstellationen das Widerrufsrecht für Verbraucher und umfassen Regelungen zur Gewährleistung und Haftung, um sowohl die Interessen des Kunden als auch die des Anbieters zu schützen. Darüber hinaus können sie Bestimmungen zum Datenschutz enthalten, den Gerichtsstand festlegen sowie rechtliche Bedingungen für Online-Streitbeilegungen setzen.
2. Wozu brauchen Onlineshops AGB?
Verkürzung der Gewährleistung: Grundsätzlich beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Das bedeutet, dass der Kunde innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe der Sache Gewährleistungsrechte geltend machen kann. Geht eine gelieferte Ware innerhalb dieses Zeitraums kaputt, kann der Kunde die defekte Ware zurückschicken und dafür die Lieferung einer neuen Ware oder die Reparatur der defekten Ware verlangen. Verkauft der Anbieter jedoch gebrauchte Waren oder an Unternehmer, kann die Gewährleistungsfrist durch AGB auf ein Jahr verkürzt werden.
Beschränkung von Haftungsrisiken: Die Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten kann durch AGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt werden. Dann haftet der Anbieter nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden des Kunden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Liefert der Anbieter beispielsweise versehentlich zu spät, kann ihn der Kunde dafür nicht in Anspruch nehmen. Nicht einschränkbar sind hingegen Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper, oder Gesundheit. Wird ein Kunde aufgrund der im Onlineshop verkauften Waren krank, dann ist der Anbieter dafür immer verantwortlich, wenn die Krankheit durch die verkauften Waren verursacht wurde.
Wahrung von Verbraucherschutzrechten: Verbraucher müssen in AGB über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht belehrt werden. Ohne Widerrufsbelehrung verlängert sich die Widerrufsfrist um ein Jahr. Zudem müssen Verbraucher über ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechte und die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung aufgeklärt werden, wenn der Anbieter mehr als 10 Mitarbeiter hat. Fehlen diese Regelungen in den AGB, kann dies zu Abmahnungen und Unterlassungsklagen von Verbraucherschutzorganisationen sowie Anwälten führen.
3. Für welche Konstellationen gelten die AGB?
B2C: Neben Belehrungspflichten hinsichtlich Widerruf und Online-Streitbeilegung gibt es einige weitere Regelungen, die ausschließlich gegenüber Verbrauchern gelten. Beispielsweise trägt der Anbieter beim Versand an einen Verbraucher das Risiko. Das bedeutet, dass wenn die Ware auf dem Weg zum Verbraucher verloren geht oder beschädigt wird, der Anbieter auf Verlangen des Verbrauchers eine neue Sache liefern muss. Außerdem können die zweijährige Gewährleistungsfrist nicht verkürzt und der Gerichtsstand nicht festgelegt werden.
B2B: Bei Verkäufen an Unternehmen kann durch AGB das Risiko des Versandes dem Unternehmer aufgebürdet werden. Dies bedeutet, dass der Anbieter für Schäden oder Verluste, die während des Transports auftreten, nicht haftet, sobald die Ware das Lager verlassen hat. Nach Übergabe der Sache ist Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Kunden, dass er alle geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllt. Das bedeutet, dass er gelieferte Waren zumindest stichprobenartig auf Mängel untersuchen und diese dem Anbieter mitteilen muss.
B2C und B2B: Verkauft der Anbieter sowohl an Unternehmer als auch an Verbraucher, so hängen die AGB-Regelungen davon ab, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist. Als Verbraucher gilt der Kunde, sofern die bestellten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können. Unternehmer hingegen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt
4. Was sind die wichtigsten Klauseln?
Vertragsschluss: Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, die Kunden über die technischen Schritte zu informieren, die zum Vertragsschluss führen. Ein Vertrag kommt nicht durch Abgabe der Bestellung durch den Kunden, sondern erst durch Annahmeerklärung des Anbieters per separater E-Mail (Auftragsbestätigung) zustande. Zudem müssen Anbieter über die Verfügbarkeit des Vertragstextes informieren.
Lieferung, Warenverfügbarkeit: Der Anbieter kann die Lieferzeit unter die Bedingung der Kaufpreiszahlung stellen, eine Standardlieferzeit festlegen und das Liefergebiet beschränken.
Eigentumsvorbehalt: Nicht bezahlte, aber gelieferte Waren bleiben im Eigentum des Anbieters. Zudem kann dem Kunden das Prozessrisiko für die Durchsetzung des Eigentumsvorbehalts aufgebürdet werden.
Preise, Versandkosten: Dem Kunden können die Versandkosten und im Falle eines Widerrufs die Rücksendekosten aufgebürdet werden. Das Risiko des Versands trägt der Anbieter, sofern der Kunde Verbraucher ist.
Zahlungsmodalitäten: Der Anbieter kann verschiedene Zahlungsmethoden festlegen, den Rechnungskauf bis zu einem gewissen Bestellwert begrenzen und die Fälligkeit des Kaufpreises bestimmen.
Gewährleistung, Garantie: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, sie kann gegenüber Unternehmern oder bei Lieferung gebrauchter Sachen aber auf ein Jahr verkürzt werden.
Haftung: Die Haftungsbeschränkung hat für den Anbieter entscheidende Bedeutung, da er grundsätzlich unbeschränkt haftet. Allerdings kann der Anbieter seine Haftung für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Kardinalpflichten nicht ausschließen.
5. Vor welchen Rechtsrisiken schützen AGB?
Rechtsunsicherheit beim Vertragsschluss: AGB schaffen klare Voraussetzungen für den Vertragsabschluss, wie zum Beispiel durch Bestimmungen, wann der Vertrag zustande kommt (z. B. erst mit Auftragsbestätigung). Ist eine AGB-Klausel unwirksam, so wird sie durch die gesetzliche Regelung ersetzt, von der sie abweicht.
Streitigkeiten über Widerrufs- und Rückgaberechte: AGB regeln die Widerrufsbedingungen, die Fristen und die Vorgehensweise für Rücksendungen. So wird vermieden, dass Kunden die Rückgabe und Rückerstattung willkürlich oder nach abgelaufener Frist beanspruchen können, was besonders im B2C-Geschäft wichtig ist.
Zahlungsbedingungen und Verzug: Mit AGB lassen sich Zahlungsmodalitäten, Fälligkeit und Verzugszinsen regeln. Das schützt vor verspäteten Zahlungen und ermöglicht es, Verzugszinsen und Mahngebühren zu berechnen, um Zahlungsausfälle zu vermeiden oder zu minimieren.
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