28.4.2025

Neues Urteil des BAG zu VSOPs: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen (VSOPs) sind ein beliebtes Mittel, um Talente langfristig ans Unternehmen zu binden. Doch ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19. März 2025 (Az. 10 AZR 67/24) sorgt nun für Wirbel – und zwingt viele Unternehmen zum Umdenken. In diesem Artikel erfährst du, was sich durch das Urteil ändert, welche Klauseln künftig unzulässig sind und wie du deine VSOP-Programme rechtssicher gestaltest.

Was das BAG entschieden hat

Das BAG hat entschieden: Klauseln in virtuellen Beteiligungsprogrammen, die das Verfallen bereits erworbener (gevesteter) Optionen bei Eigenkündigung der Mitarbeitenden vorsehen, sind unwirksam – zumindest dann, wenn sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formuliert sind.

Die Begründung: Gevestete Optionen sind eine Gegenleistung für bereits erbrachte Arbeit. Wer diese verfallen lässt, verletzt das Prinzip von „Leistung gegen Gegenleistung“ und benachteiligt Mitarbeitende unangemessen. Außerdem könnten solche Regelungen die Kündigungsfreiheit der Arbeitnehmenden unzulässig einschränken.

Was das für deine VSOP-Programme bedeutet

Das Urteil hat direkte Auswirkungen auf die Gestaltung virtueller Beteiligungsprogramme. Besonders betroffen sind Unternehmen, die mit Standard-Vereinbarungen oder unreflektierten AGB-Klauseln arbeiten.

Das solltest du jetzt prüfen:

  • Verfallklauseln bei Kündigung: Wenn Mitarbeitende bei Eigenkündigung alle Optionsrechte verlieren – auch wenn sie bereits gevestet sind –, solltest du diese Klausel streichen oder anpassen.

  • AGB-Kontrolle: Nutzt dein Unternehmen standardisierte Vertragsbedingungen? Dann gelten strenge Maßstäbe für die Wirksamkeit. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen könnten weiterhin zulässig sein, aber auch hier ist Vorsicht geboten.

  • Fairness & Transparenz: Gestalte Beteiligungsprogramme so, dass sie auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nachvollziehbar und ausgewogen bleiben – nicht zuletzt aus Employer-Branding-Sicht.

So gehst du jetzt am besten vor

Ein rechtssicheres VSOP-Programm muss zwei Dinge vereinen: rechtliche Belastbarkeit und wirtschaftliche Klarheit. Wir empfehlen:

  1. Vertragsmuster überarbeiten: Alte Vorlagen auf AGB-relevante Klauseln prüfen und gegebenenfalls neu strukturieren.

  2. Individuelle Gestaltung prüfen: Wo möglich, individuelle Regelungen statt AGB verwenden – aber stets mit rechtlicher Beratung.

  3. Dokumentation & Kommunikation stärken: Dokumentiere die Vereinbarungen sauber und achte darauf, dass Mitarbeitende wissen, worauf sie sich einlassen.

Fazit

Beteiligung ja – aber bitte rechtssicher

Das neue BAG-Urteil sorgt für mehr Schutz auf Seiten der Mitarbeitenden – und für mehr Sorgfaltspflicht auf Seiten der Unternehmen. Wer VSOPs als strategisches Instrument nutzen will, muss jetzt nachschärfen. Denn eines ist klar: Rechtssichere, faire Programme zahlen sich langfristig aus – für alle Beteiligten.

Die Autorin ist Legal Counsel bei Docue.

Katharina Brendel

28.4.2025