15.8.2024

Rechtsanwälte und Steuerberater aufgepasst: Google-Bewertungen lassen sich jetzt leichter löschen

Die neueste Rechtsprechung erleichtert es Rechtsanwälten und Steuerberatern, negative Google-Bewertungen löschen zu lassen, wenn der Verfasser der Bewertung kein Mandant war.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat zugunsten einer Rechtsanwaltskanzlei entschieden, dass der Verfasser einer negativen Google-Bewertung die Bewertung über die Rechtsanwaltskanzlei löschen muss, weil der Verfasser nicht Mandant der bewerteten Rechtsanwaltskanzlei war. Diese Entscheidung dürfte auch für Steuerberater gelten, die wie Rechtsanwälte zur Interessenvertretung an Finanzgerichten befugt sind.

Um was ging es im Urteil?

Der Fall drehte sich um eine negative Bewertung auf Google, die ein Unternehmer über die Rechtsanwaltskanzlei abgegeben hatte. Der Beklagte hatte eine „1-Stern-Bewertung“ mit der Anmerkung „Nein“ abgegeben, obwohl er nie Mandant der Rechtsanwaltskanzlei gewesen war. Die Rechtsanwaltskanzlei verlangte die Unterlassung dieser Bewertung, da sie in ihren Gewerbebetrieb eingreife und falsche Tatsachenbehauptungen enthalte.

Was wurde entschieden?

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Bewertung des Beklagten eine unzulässige Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs der Rechtsanwaltskanzlei darstellt, soweit nicht klargestellt wird, dass kein Mandatsverhältnis besteht. Die Bewertung von Nicht-Mandanten habe nicht dieselbe Aussagekraft wie die von Mandanten, weil für die Zielgruppe von Rechtsanwaltsbewertungen vornehmlich die Leistung des Rechtsanwalts für seinen Mandanten und sein Auftreten ihm gegenüber von Interesse sei.

Was galt bisher?

Bisher konnten Rechtsanwälte und Steuerberater wie alle anderen Personen gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und strafrechtlich verbotene Tatbestände wie üble Nachrede, Verleumdung, Beleidigung, Bedrohung oder falsche Verdächtigung vorgehen. Zusätzlich durften sie Bewertungen von der Gegenseite eines Rechtsstreits löschen lassen. Jedoch war bisher nicht geklärt, ob sie auch Bewertungen von anderen Nicht-Mandanten löschen dürfen.

Was gilt jetzt?

Nun dürften Rechtsanwälte und Steuerberater in den meisten Fällen einen Anspruch auf Löschung von negativen Google Bewertungen haben - unabhängig davon, ob der Verfasser der Bewertung die Gegenseite eines Rechtsstreits war. In den oben genannten übrigen Konstellationen besteht nach wie vor ein Löschungsanspruch. Damit stärkt das jüngste Urteil die Rechte von Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Inwiefern ist das Urteil relevant?

Hier sind einige Beispiele, in denen dieses Urteil relevant ist und Rechtsanwälte sowie Steuerberater negative Bewertungen leichter entfernen lassen können:

Kurzer Erstkontakt

Ein potenzieller Mandant kontaktiert einen Rechtsanwalt für eine Beratung, nimmt aber letztlich die Dienste nicht in Anspruch und hinterlässt eine negative Bewertung. Der Anwalt kann diese Bewertung jetzt aufgrund des Urteils leichter entfernen lassen.

Geschäftspartner eines Mandanten

Ein Steuerberater betreut einen Mandanten in einer geschäftlichen Angelegenheit. Der Geschäftspartner des Mandanten, der nie selbst Mandat des Steuerberaters war, hinterlässt eine negative Bewertung über die Abwicklung der Sache. Der Steuerberater kann diese Bewertung jetzt löschen lassen.

Gescheiterte Vergleichsverhandlung

Ein Rechtsanwalt vertritt einen Mandanten in einer Vergleichsverhandlung. Die andere Partei, die nicht vom Anwalt vertreten wurde, ist mit dem Ausgang unzufrieden und hinterlässt eine negative Bewertung. Der Anwalt hat nun das Recht, diese Bewertung zu löschen, auch wenn die andere Partei kein Mandant war.

Öffentliche Veranstaltung

Ein Steuerberater hält einen Vortrag bei einer öffentlichen Veranstaltung. Ein Teilnehmer, der nicht sein Mandant ist, schreibt anschließend eine schlechte Bewertung über seine Leistung als Berater. Die neue Rechtslage erlaubt es dem Steuerberater, diese Bewertung löschen zu lassen.

Fazit

Das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg markiert einen bedeutenden Schritt im Schutz der Online-Reputation von Rechtsanwälten und Steuerberatern. Dies bietet den betroffenen Berufsgruppen mehr Sicherheit und Kontrolle über ihre öffentliche Darstellung und stärkt ihre rechtliche Position gegenüber unberechtigten Bewertungen. In der Praxis bedeutet dies eine erheblich erleichterte Möglichkeit, die eigene Reputation vor unzulässigen Angriffen zu schützen.

Der Autor ist Head of Legal bei Docue.

Vincent Plautz

15.8.2024