Personalplanung im Herbst – rechtssichere Arbeitsverhältnisse gestalten
Wenn sich das Jahresende nähert, überprüfen viele Unternehmen in Deutschland ihre Personalplanung für die kommenden Monate. Oft wird in dieser Phase klar: Neue Projekte stehen an, saisonale Spitzen müssen abgefangen werden oder Teams brauchen zusätzliche Unterstützung. Ganz gleich, ob du Vollzeit- oder Teilzeitkräfte suchst – es ist entscheidend, die rechtlichen Rahmenbedingungen des deutschen Arbeitsrechts zu kennen.

Was Arbeitgeber rechtlich beachten sollten
Neueinstellungen bedeuten nicht nur Recruiting, sondern auch die Einhaltung zahlreicher Vorschriften. Die wichtigsten Grundlagen sind:
Arbeitsvertrag (§§ 611a BGB): Regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG): Voraussetzungen für Befristungen und Ansprüche auf Teilzeitarbeit
Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Sozialer Kündigungsschutz in Betrieben ab einer bestimmten Größe
Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Vorgaben zu Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Gesetzlicher Mindesturlaub
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Schutz vor Diskriminierung bei Einstellung und im laufenden Arbeitsverhältnis
Zusätzlich können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen wichtige Regelungen enthalten, etwa zur Arbeitszeit oder Vergütung
Vollzeit oder Teilzeit – die passende Form wählen
Eine der ersten Fragen bei einer Neueinstellung ist: Soll die Stelle in Vollzeit oder Teilzeit besetzt werden?
Vollzeit: Meist 35–40 Stunden pro Woche, je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Bietet Kontinuität und Planbarkeit für beide Seiten.
Teilzeit: Eignet sich, wenn der Arbeitsanfall schwankt oder Projekte nur temporär Personal erfordern. Wichtig: Den Umfang (z. B. 20 Stunden/Woche) und die Lage der Arbeitszeit klar im Vertrag festhalten.
Seit der letzten Reform des Nachweisgesetzes (NachwG) gilt: Arbeitgeber müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich aushändigen.
Wichtige Inhalte des Arbeitsvertrags
Ein Arbeitsvertrag sollte mindestens folgende Punkte regeln:
Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsort und Tätigkeitsbeschreibung
Anstellungsform (unbefristet oder befristet, mit Befristungsgrund)
Arbeitszeitumfang
Vergütung inkl. Zuschlägen und Sonderleistungen
Urlaubsdauer
Kündigungsfristen
Hinweis auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
Wer diese Pflichten nicht erfüllt, riskiert Bußgelder und Rechtsstreitigkeiten
Digitale Tools für rechtssichere Verträge
Neue Mitarbeitende zu gewinnen bedeutet nicht nur, die richtige Person zu finden – es geht auch darum, eine stabile und rechtssichere Grundlage für die Zusammenarbeit zu schaffen. Digitale Plattformen wie Docue, Smartlaw oder ähnliche deutsche Anbieter helfen dabei, Arbeitsverträge rechtskonform zu gestalten.
Automatische Updates: Vorlagen werden an neue Gesetzeslagen angepasst.
Flexibilität: Vollzeit-, Teilzeit- und befristete Verträge sowie individuelle Klauseln (z. B. Geheimhaltung, Wettbewerbsverbot) sind möglich.
Sicherheit: Weniger Risiko fehlerhafter Klauseln, die sonst rechtliche Folgen haben können.
Fazit: Gerade in der Herbstphase, wenn viele Unternehmen Personalentscheidungen treffen, lohnt sich eine sorgfältige Vertragsgestaltung. Ein gut formulierter Arbeitsvertrag ist kein bloßes Formalerfordernis, sondern schafft Klarheit, Vertrauen und Stabilität in der Arbeitsbeziehung.
Die Autorin ist Legal Counsel bei Docue.

Katharina Brendel