11.9.2024

Aktuelle Rechtsprechung: Online Verträge müssen einfacher kündbar sein

In der heutigen digitalen Welt sind Verbraucher zunehmend auf einfache und transparente Prozesse angewiesen, insbesondere wenn es um die Kündigung von Abonnements geht. Doch nicht alle Unternehmen erfüllen diese Erwartungen. Ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verdeutlicht, wie umständliche Kündigungsprozesse nicht nur für Kunden frustrierend sind, sondern auch gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen können.

In zwei kürzlich gefällten Entscheidungen haben der Bundesgerichtshof (BGH) und das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wichtige Vorgaben zur Gestaltung von Bestell- und Kündigungsbuttons auf der Website präzisiert. Diese Urteile betonen die Bedeutung einer transparenten und verbraucherfreundlichen Gestaltung von Bestellprozessen sowie die unkomplizierte Kündigung von Verträgen im Online-Bereich.

BGH stärkt den Verbraucherschutz beim Bestellbutton

Der BGH hat in einem Fall, der sich mit der Gestaltung des „Bestellbuttons“ beschäftigte, klargestellt, dass der Button deutlich darauf hinweisen muss, dass der Verbraucher bei dessen Betätigung eine Zahlungspflicht eingeht. Dies betrifft insbesondere auch Verträge, die zunächst als kostenlose Probeabos angeboten werden, aber nach Ablauf einer Frist in ein kostenpflichtiges Abonnement übergehen. In dem verhandelten Fall wurde ein kostenloses 30-tägiges Probeabo für eine Prime-Mitgliedschaft im Rahmen eines Flugbuchungsprozesses angeboten. Der Button „Jetzt kaufen“ für den ermäßigten Flugpreis war jedoch nicht klar genug formuliert, um auch auf die damit verbundene Verpflichtung zur Zahlung der Abonnementgebühr hinzuweisen.

Der BGH urteilte, dass Verbraucher bereits bei der Bestellung wissen müssen, welche finanziellen Verpflichtungen sie eingehen. Eine unklare Gestaltung des Bestellvorgangs, die den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags verschleiert, verstößt gegen das Gesetz. Der Klägerin wurde daher der Rückerstattungsanspruch zugesprochen, da die Zahlungspflicht nicht ausreichend transparent gemacht wurde. Das Urteil verdeutlicht, wie genau Online-Anbieter die gesetzlichen Anforderungen zur Gestaltung des Bestellbuttons einhalten müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

OLG Düsseldorf fordert einfache Kündigungsprozesse

Auch das OLG Düsseldorf befasste sich mit einem wichtigen Thema des Verbraucherschutzes: der ordnungsgemäßen Gestaltung des „Kündigungsbuttons“. Seit Juli 2022 sind Unternehmen, die online Abos anbieten, verpflichtet, ihren Kunden eine einfache Möglichkeit zur Vertragskündigung zu bieten. Dabei ist es unerheblich, ob der Vertrag online oder auf anderem Wege abgeschlossen wurde – der Kündigungsprozess muss stets über eine leicht zugängliche Schaltfläche (Button) möglich sein.

Was war geschehen?

In dem verhandelten Fall mussten Kunden sich zunächst mit Benutzernamen oder Vertragskontonummer anmelden, bevor sie die Kündigung durchführen konnten. Diese dreistufige Kündigungsprozedur verlangte, dass Verbraucher sich erst umständlich auf einer separaten Seite identifizieren müssen. Das Unternehmen hatte die "Bestätigungsseite" nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gestaltet, sondern eine dritte Stufe in Form einer Seite eingefügt, auf der Kunden zunächst ihre Anmeldeinformationen angeben mussten. Erst nach der Anmeldung war die Kündigung möglich.

Auswirkungen für Unternehmen

Das OLG Düsseldorf entschied, dass dies nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und urteilte, dass diese Prozedur eine unnötige Hürde darstellt. Eine einfache, direkte Kündigung über eine einzige Bestätigungsseite müsse möglich sein.

Beide Urteile verdeutlichen die Notwendigkeit, Bestell- und Kündigungsprozesse so klar und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Unternehmen, die Online-Verträge anbieten, müssen sicherstellen, dass der Verbraucher seine vertraglichen Verpflichtungen vor Abschluss der Bestellung vollständig versteht und die Kündigung von Abos ohne unnötige Umwege oder Hürden erfolgen kann.

Die Anforderungen an den „Bestellbutton“ und den „Kündigungsbutton“ sind strikt und dienen dem Schutz der Verbraucher vor versteckten Kostenfallen und unnötig komplizierten Kündigungsprozessen. Verstöße gegen diese Regelungen können nicht nur zu Abmahnungen und Klagen führen, sondern auch finanzielle Rückforderungen durch betroffene Verbraucher zur Folge haben.

Fazit

Die aktuellen Entscheidungen des BGH und des OLG Düsseldorf bringen nicht nur mehr Klarheit in die rechtlichen Anforderungen an Bestell- und Kündigungsprozesse, sondern verdeutlichen auch die Risiken, denen sich Unternehmen bei der Nichteinhaltung dieser Vorgaben aussetzen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass Bestell- und Kündigungsprozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, um rechtliche Konsequenzen und den Verlust des Vertrauens der Verbraucher zu vermeiden. Unternehmen sollten diese Urteile als Anlass nehmen, ihre Prozesse zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

Die Autorin ist Legal Counsel bei Docue.

Katharina Brendel

11.9.2024