14.12.2023

#ESOPasap in Deutschland: Einblicke und Strategien

Mitarbeiterbeteiligungspläne, bekannt als Employee Stock Ownership Plans (ESOPs) oder Virtual Stock Ownership Plans (VSOP), sind weltweit ein beliebtes Instrument von Unternehmen, um Mitarbeiter zu motivieren und zu belohnen. In Deutschland haben jüngste Gesetzesänderungen die Landschaft der Mitarbeiterbeteiligungspläne neu gestaltet. In diesem Artikel beleuchten wir die wesentlichen Aspekte dieser Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Strukturierung von ESOPs und VSOPs in Deutschland.

Rabatt auf Geschäftsanteile gilt als Arbeitslohn

Wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitern Geschäftsanteile zu einem Preis unter dem Marktwert gewährt, löst dies bestimmte steuerliche Implikationen aus. Der Rabatt auf den Kaufpreis gilt grundsätzlich als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies führt oft zu einem sogenannten “Dry Income”, bei dem Mitarbeiter eine Steuerschuld haben, ohne notwendigerweise über die erforderlichen Mittel zur Begleichung der Steuerschuld zu verfügen.

Einkommensteuergesetz schiebt die Steuerbelastung in die Zukunft

Das Einkommensteuergesetz bietet einen Mechanismus, um Steuern auf verbilligt oder kostenlos gewährte Geschäftsanteile für Mitarbeiter aufzuschieben. Diese Regelung ermöglicht es Mitarbeitern, von potenziellen Kapitalgewinnen zu profitieren, ohne sofort Bargeld zu benötigen. Sie ist besonders vorteilhaft, da hiermit das Steuerereignis nicht mehr bereits im Zeitpunkt der Gewährung von Geschäftsanteilen eintritt, sondern erst beim Zufluss von Einnahmen.

Neue Gesetzgebung tritt ab 2024 in Kraft

Die neue Gesetzgebung, die ab 2024 in Kraft tritt, führt bedeutende Änderungen ein, unter anderem die Erhöhung des Steuerfreibetrags, erweiterte Größenbeschränkungen für Unternehmen und längere Fristen für Steuerbefreiungen bei Haftungsübernahme des Arbeitgebers.

Jährlicher Steuerfreibetrag steigt an

Eine der überraschendsten Änderungen ist die Erhöhung des Steuerfreibetrags, der von 1.440 € auf 2.000 € pro Jahr ansteigt. Diese Befreiung gilt jedoch nur, wenn der ESOP-Plan allen Mitarbeitern angeboten wird. Die Erhöhung des Steuerfreibetrags ist insofern überraschend, als dass sie deutlich unter den ursprünglich anvisierten 5.000 € pro Jahr bleibt.

Größenbeschränkungen für Unternehmen werden erweitert

Die neue Gesetzgebung erweitert die Größenbeschränkungen für Unternehmen, die unter diese Regelung fallen. Die Schwellenwerte für

  • Mitarbeiterzahl (von 250 auf 1.000),

  • Jahresumsatz (von 50 Mio. € auf 100 Mio. €) und

  • Bilanzsumme (von 43 Mio. € auf 86 Mio. €)

wurden angehoben. Darüber hinaus wurden die Kriterien bezüglich des Zeitraums seit Unternehmensgründung (von 12 auf 20 Jahre) und der maximalen Laufzeit der Pläne (von 12 auf 15 Jahre) erweitert, wodurch die Pläne einem breiteren Spektrum von Unternehmen zugänglich gemacht werden.

Frist für die Steuerbefreiung bei Haftungsübernahme wird verlängert

Eine weitere bedeutende Änderung ist die Steuerbefreiung von Arbeitnehmern, wenn ein Arbeitgeber die Haftung für die Einkommensteuer auf die Geschäftsanteile übernimmt. Nach der Gesetzesänderung verlängert sich die Frist für die Steuerbefreiung von 12 auf 15 Jahre, was mehr Flexibilität und Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet.

Mitarbeiterbeteiligungspläne mit praktischen Strategien strukturieren

Für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern echte Geschäftsanteile bieten möchten, wird ein Pooling-Vehikel in Form einer GmbH & Co KG empfohlen. Diese Struktur kann verschiedene Vorteile in Bezug auf Steuereffizienz und Verwaltungsaufwand bieten.

Unternehmen mit bestehenden virtuellen Mitarbeiterbeteiligungsplänen (VSOPs) müssen ebenfalls ihre Strategien neu bewerten. Optionen umfassen:

  1. Vorzeitige Abwicklung des VSOPs durch Gewährung echter Geschäftsanteile (falls vom Plan erlaubt),

  2. Auflösung des VSOPs und Gewährung kostenloser echter Geschäftsanteile,

  3. Begrenzung des VSOPs auf seinen aktuellen Wert und die Gewährung zusätzlicher “Hurdle Shares” oder

  4. Beibehaltung des VSOPs bei Ergänzung durch zukünftige Gewährung von echten Geschäftsanteilen.

Reaktion der Finanzverwaltung bleibt spannend

Die neuesten Gesetzesänderungen für Mitarbeiterbeteiligungspläne ab 2024 erhöhen die Steuerfreibeträge und erleichterten den Zugang zur Mitarbeiterbeteiligung für mehr Unternehmen. Sie ermöglichen einen Steueraufschub bei der Gewährung von Geschäftsanteilen und erfordern für Unternehmen neue strategische Überlegungen, insbesondere bei der Strukturierung von ESOPs und der Anpassung bestehender VSOPs. Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf zukünftige Gestaltungen reagiert.

Vincent Plautz

14.12.2023